AGB

 

1. Geltungsbereich

  1. 1.1  Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln sämtliche zurzeit gültigen und in Zukunft zwischen den Parteien geschlossenen Verkaufsverträge. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen diesen in schriftlicher Form zu.
  2. 1.2  Alle Vereinbarungen, die zwischen der vista Stahl Service GmbH und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
  3. 1.3  Die Lieferung umfasst nur die in unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Waren, Toleranzen und Mengen.
  4. 1.4  Diese Verkaufsbedingungen, gelten auch für die Zukunft für alle weiteren Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebote

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich verbindliche Zusagen getroffen werden.

3. Liefertermine, Lieferfristen

  1. 3.1  Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung.
  2. 3.2  Wenn vorsätzliches oder schweres Verschulden seitens des Verkäufers ausgeschlossen ist, ist jegliche Schadenersatzleistung in Bezug auf eine nicht erfolgte oder verspätete Lieferung ausgeschlossen.
  3. 3.3  Im Falle eines Rücktritts von der Bestellung seitens des Käufers steht dem Verkäufer das Recht auf eine Schadensersatzzahlung zu. In diesem Fall hat der Käufer dem Verkäufer der Betrag bei Fälligkeit zu zahlen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. 4.1  Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Preise.
  2. 4.2  Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde gelten unsere Preise ab Werkausschließlich Verpackung und zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. 4.3  Skontobeträge können nur nach schriftlicher Vereinbarung gewährt werden.
  4. 4.4  Im Fall der verspäteten Zahlung sind wie berechtigt, ab dem 1 Tag derZahlungszielüberschreitung ohne Mahnung Fälligkeitszinsen und ab Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 % + Basiszinssatz (derzeit 8,32 %) zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. 5.1  Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen.
  2. 5.2  Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden entsprechend zum Neuwert zu versichern.
  3. 5.3  Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
  4. 5.4  Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, solange die Waren noch nicht im vollem Umfang bezahlt ist.

6. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

  1. 6.1  Soweit in diesen Bestimmungen nicht anders geregelt, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. 6.2  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

7. Eingelagerte Waren – Abrufaufträge

7.1 Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Waren müssen unverzüglich nach Meldung abgeholt werden, andernfalls sind wir berechtigt nach Mahnung diese Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder auf dessen Kosten einzulagern.

8. Gerichtsstand – Erfüllungsort

  1. 8.1.  Unser Geschäftssitz Ohrdruf ist Gerichtsstand. Dieses gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz oder ab einem anderen Ort zu verklagen.
  2. 8.2.  Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  3. 8.3.  Für alle Rechtsbeziehungen gilt Deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (Haager Kaufrechtsübereinkommen) ist ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des geschlossenen Kaufvertrags nicht berührt.